Hilfsaufruf für die Kinder in Haiti nach der Erdbebenkatastrophe (15.01.2010)

 

Liebe Bundesbürgerinnen,
liebe Bundesbürger,
 
von der schockierenden Nachricht aus dem Karibikstaat haben Sie sicherlich Kenntnis genommen.
Die Medien berichten von über 50.000 Toten, eingestürzten Schulen und Krankenhäusern, einer verwüsteten Hauptstadt und einer medizinischen Versorgung, die zusammengebrochen ist.
Unsere Sorge gilt natürlich vor allem den Kindern in Haiti.
Bereits vor der Naturkatastrophe waren rund ein Viertel der Kinder unterernährt und sind jetzt besonders gefährdet.
Unter den unzähligen Verletzten befinden sich viele Kinder, die versorgt werden müssen. Sie brauchen medizinische Hilfe, sauberes Wasser, Nahrung und Schutz. Es muss viel getan werden, um hunderttausende Kinder vor einer zweiten Katastrophe durch Krankheiten zu schützen.
Die „Aktion Deutschland hilft“ (Bündnis von zehn deutschen Hilfsorganisationen) hat schon seit Tagen zahlreiche Helfer im Krisengebiet.
Wir, Aktion Hilfe für Kinder e.V., appellieren deshalb an alle Besucher dieser Internetseite, die „Aktion Deutschland hilft“ zu unterstützen.
 
Unter folgendem Link können Sie für die Kinder in Haiti spenden:

www.aktion-deutschland-hilft.de

Sorgentelefon ab sofort noch besser erreichbar! (16.12.2009)

Seit einigen Jahren bieten wir ein kostenloses Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche an zwei Nachmittagen in der Woche an. Der Wunsch nach Beratung ist in der letzten Zeit bei den Kindern und Jugendlichen deutlich gestiegen.

Daher ist unser Sorgentelefon ab sofort                                      von Montags bis Donnerstags von 15 Uhr bis 18 Uhr erreichbar!
Telefonnummer: 0800 – 36 49 120

Weitere Infos finden Sie hier www.aktion-hfk.de/index.php 

Gesetzesänderung für besseren Jugendschutz (21.01.2009)

Wer wie Ärzte oder Anwälte beruflich zum Schweigen verpflichtet ist, darf künftig trotzdem das Jugendamt alarmieren, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet erscheint. Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeiten will, muss damit rechnen, dass schon leichte Sexualvergehen in seinem Führungszeugnis stehen.


Vermuten Menschen, die beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, dass etwas nicht stimmt, dürfen sie künftig das Jugendamt informieren. Für Berufsgeheimnisträger bestand bisher die Gefahr, sich damit strafbar zu machen. Hier schafft das neue Kinderschutzgesetz Rechtssicherheit.
 

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