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15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

27/03/2024

Am 26. März 2009 trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, ihren Bürger*innen mit Beeinträchtigung die Menschenrechte in vollem Umfang zu gewähren.

Wir arbeiten mit an der Umsetzung dieser Konvention und fokussieren uns mit unserem Angebot unter anderem auf die Rechte auf Gleichheit, Gesundheit und Freizeit sowie auf das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung.

Nahezu kostenlos verleihen wir zum Beispiel unsere barrierefreien Aktionsbusse an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

So ermöglichen wir Fahrten, die sonst aus finanziellen Gründen nicht zustande kämen. Oder solche Fahrten, von denen Kinder mit Beeinträchtigung ausgeschlossen wären, nur weil ein geeignetes Fahrzeug fehlt.

Bis heute haben unsere Busse mehr als die 4-fache Strecke von der Erde bis zum Mond zurückgelegt.

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