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FAQ

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied beim Verein Aktion Hilfe für Kinder werden?

Mitglied kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist.

Wie werde ich Mitglied?

Mitglied beim Verein Aktion Hilfe für Kinder wird man durch schriftliche Antragsstellung. Diese erfolgt hauptsächlich durch unsere Vordrucke. Bei telefonischen Anfragen wird der Aufnahmeantrag per Post versendet. Hier muss dann noch das Online-Verfahren ergänzt werden

Die Aufnahme in den Verein wird grundsätzlich schriftlich in Form eines Begrüßungsschreibens mit SEPA Pre-Notification bestätigt. Das Schreiben enthält Informationen zu dem erteilten SEPA-Lastschriftmandat, der Fälligkeit der Beträge sowie die Beitragshöhe und ist dem Mitglied mindestens 14 Tage vor Ersteinzug zuzustellen.

Warum kann ich meinen Mitgliedsbeitrag nicht von der Steuer absetzen?

Aktion Hilfe für Kinder hat sich im Hinblick auf den Verein bewusst gegen die Gemeinnützigkeit entschieden. Die Gemeinnützigkeit bietet Vereinen Vorteile, bringt aber auch einige Nachteile mit sich. Es gibt zum Beispiel enge Vorgaben für das Ausgabe- und Investitionsverhalten, die Vereine vor größere Herausforderungen stellen. Hierzu zählen etwa mitunter der Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung und die daraus resultierenden Anforderungen an die Rücklagenbildung. Zudem liegt uns Aufklärung und die Transparenz unserer Arbeit sehr am Herzen, weshalb wir der Öffentlichkeitsarbeit einen hohen Stellenwert beimessen.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen ist lediglich die Stiftung Aktion Hilfe für Kinder als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Für an diese Organisation gerichtete Spenden werden von uns automatisch postalische Spendenbescheinigungen ausgestellt, die bei der Steuererklärung entsprechend berücksichtigt werden können.

Warum kann ich kein Mitglied werden, wenn ich im Bundesland Rheinland-Pfalz gemeldet bin?

Aktion Hilfe für Kinder darf neben vielen weiteren Organisationen in Rheinland-Pfalz keine Mitgliedsbeiträge einziehen bzw. keine Sammlungen durchführen. Grund hierfür ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, die mit der Höhe der anteiligen Kosten für Mitgliederwerbung/Öffentlichkeitsarbeit im Vergleich zum finanziellen Gesamtvolumen des Vereins nicht konformgeht. Als Kinderhilfsorganisation liegt uns Aufklärung und die Transparenz unserer Arbeit sehr am Herzen, folglich nimmt die Öffentlichkeitsarbeit einen hohen Stellenwert bei uns ein. Dennoch bemühen wir uns derzeit den Richtlinien der ADD in diesem Bereich zu entsprechen, um das Sammlungsverbot in dieser Region aufheben zu können.

Was passiert mit meinen Mitgliedsdaten?

Damit wir die Mitgliedschaft erfolgreich bearbeiten können, ist es notwendig, dass wir personenbezogene Daten verarbeiten. Dies dient ausschließlich dem Zweck der Mitgliedschaft. Zu diesen Daten gehören z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im Verein. Eine Verwendung der Daten zu anderen Zwecken wird nicht vorgenommen, sofern dieser nicht ausdrücklich zugestimmt wurde oder eine gesetzliche Vorschrift uns dazu zwingt.

Die Mitgliedsdaten werden zu Abrechnungszwecken an ein Steuerbüro übermittelt. Überdies unterstützt ein Softwareanbieter den Verein bei der digitalen Verwaltung. Wurde das Mitglied über eine Agentur gewonnen, erhält die Agentur zunächst die Mitgliedsdaten. Diese werden umgehend an Aktion Hilfe für Kinder e.V. weitergeleitet.

Wie lange werden meine Mitgliedsdaten aufbewahrt?

Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft aufbewahrt. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden die Stammdaten weitere drei Jahre aufbewahrt. Abrechnungsdaten müssen wir gesetzlich zehn Jahre aufbewahren.

Wie kann ich meine Vereinsmitgliedschaft kündigen?

Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Entgegen der Befürchtung, dass die Kündigung in Schriftform den Austritt erschweren könnte, möchten wir sicherstellen, dass unsere Mitglieder einen Nachweis über ihre Kündigung haben. Aus diesem Grund bestätigen wir Kündigungen auch grundsätzlich in Schriftform.

Formular Download: „Widerruf der Mitgliedschaft“

Warum wird trotz Kündigung noch ein Beitrag von meinem Konto abgebucht?

Wenn eine Kündigung nicht innerhalb der satzungsgemäßen Kündigungsfrist von spätestens drei Monaten vor dem Ende des Mitgliedschaftsjahres erfolgt, dann verlängert sich die Vereinsmitgliedschaft entsprechend. Der Austritt kann erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. In diesem Fall kann es trotz Kündigung zu weiteren Abbuchungen der Mitgliedsbeiträge kommen. Sollten nach Kündigung noch weitere Mitgliedsbeiträge fällig werden, wird das Mitglied darüber in der schriftlichen Kündigungsbestätigung informiert.

Warum kann ich einen abgebuchten Mitgliedsbeitrag nicht folgenlos zurückbuchen und rückwirkend kündigen?

Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder sowie die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation von Kindern in der Gesellschaft. Um unsere Hilfsangebote nachhaltig realisieren zu können, benötigen wir die finanzielle Planungssicherheit, die uns die Mitgliedsbeiträge ermöglichen. Werden Beiträge rückwirkend zurückgebucht oder nicht bezahlt, können wir zugesicherte Hilfen nicht mehr in vollem Umfang erfüllen. Zusätzlich wird der Verein mit Rücklastschriftgebühren belastet. Kommt ein Mitglied seiner rechtsverbindlichen Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist das immer zum Nachteil der Kinder und Jugendlichen, die von unseren Angeboten profitieren.

Warum erhalte ich ein Mahnschreiben?

Grundsätzlich ist es uns ein Anliegen, kein Mitglied mit der Zusendung einer Zahlungserinnerung zu verärgern, sodass wir bei Nichtzahlung von Beiträgen jeden Fall individuell prüfen. Leider ist dies aufgrund der Menge an Mitgliedern nicht immer in ausreichendem Maße umsetzbar.

Da der Verein bei Rückbuchungen der Mitgliedsbeiträge zudem finanziell belastet wird, wurde ein Mahnwesen eingeführt.

Mitglieder, die mit ihrem Beitrag im Rückstand sind, erhalten zunächst 4 Wochen nach Fälligkeit eine Zahlungserinnerung. Sie dient neben der Erinnerung der Beitragszahlung zur Hinterfragung der Umstände, um im Interesse aller Beteiligten eine Lösung zu finden.

Nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist folgt die zweite Mahnung, in der erklärt wird, dass sich das Mitglied in Zahlungsverzug befindet.

Als letzten Schritt geben wir Außenstände an ein Inkassounternehmen weiter, um den Einzug der Forderung zu sichern. Um dies zu vermeiden ist das Mitglied angehalten mit uns in Kontakt zu treten und rechtzeitig gemeinsam eine Lösung zu finden.

Ich bin bereits Mitglied – wie kann ich meine Bank- oder Adressdaten ändern?

Aus Datenschutzgründen müssen Änderungen der Mitgliedsdaten schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen.

Spenden

Wie kann ich für die Stiftung Aktion Hilfe für Kinder spenden?

Die Projekte der Stiftung Aktion Hilfe für Kinder finanzieren sich durch Spenden. Unsere Stiftungsprojekte TRYZE, Aktionsbusse, NART und Aktion Steilkurve geben Kindern neue Perspektiven und ermöglichen ihnen, ihre Welt leichter zu entdecken.

Sie möchten die Stiftung durch eine Online-Spende unterstützen? Über unsere Website können Sie direkt mit unserem Spendentool spenden oder Ihre Spende direkt auf unser Spendenkonto überweisen. Wenn Sie eine zweckgebundene Spende wünschen, geben Sie unbedingt einen entsprechenden Verwendungszweck an (TRYZE.mobil/TRYZE.active/NART/Aktionsbusse/Aktion Steilkurve).

Spendenkonto

Stiftung Aktion Hilfe für Kinder

IBAN: DE19 2919 0024 0078 8937 00

BIC: GENODEF1HB1

Bremische Volksbank eG

Spendenkonto

Stiftung Aktion Hilfe für Kinder

IBAN: DE19 2919 0024 0078 8937 00

BIC: GENODEF1HB1

Bremische Volksbank eG

Was passiert mit meinen Spenderdaten?

Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben müssen wir Ihre personenbezogenen Daten 10 Jahre lang aufbewahren.

Wann erhalte ich eine Spendenbescheinigung?

Wenn Sie bei Überweisung einer Spende an unsere Stiftung Ihre Adressdaten angeben, wird Ihnen automatisch eine postalische Spendenbescheinigung von uns zugestellt. Alternativ hierzu haben Sie die Möglichkeit, über unser Online-Spendentool eine Spendenbescheinigung per E-Mail auszuwählen. Diese wird Ihnen dann im Anschluss an die Spende zugesendet.

Wann erhalte ich eine Beitragsbescheinigung?

Eine Beitragsbescheinigung erhalten Sie bei uns auf Anfrage. In der Regel genügt bei Beträgen bis 300 Euro der Kontoauszug als Nachweis für die getätigte Zahlung beim Finanzamt.

Warum ist Aktion Hilfe für Kinder e.V. nicht gemeinnützig?

Die Gemeinnützigkeit bietet Vereinen unbestreitbar Vorteile, bringt aber auch einige Nachteile mit sich. So gibt es enge Vorgaben für das Ausgabe- und Investitionsverhalten. Der Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung und die daraus resultierenden Anforderungen an die Rücklagenbildung stellen durchaus eine Herausforderung für den Verein dar. Zudem liegt uns Aufklärung und die Transparenz unserer Arbeit sehr am Herzen, folglich nimmt die Öffentlichkeitsarbeit einen hohen Stellenwert bei uns ein.

Aus diesem Grund ist lediglich die Stiftung Aktion Hilfe für Kinder als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.

Warum hat Aktion Hilfe für Kinder kein Spendensiegel?

Selbstverständlich haben wir uns im Zuge der Transparenz mit dem Thema „Spendensiegel“ auseinandergesetzt. Das bekannteste Siegel, das wir als Verein beantragen könnten, ist das vom „Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen“, kurz DZI.

Das DZI-Siegel attestiert u.a. Transparenz und einen sparsamen sowie satzungsgemäßen Umgang mit Spendengeldern. Wir wären am Erhalt des Siegels interessiert, wenn wir den Kosten-Nutzen-Rahmen verantworten könnten. Allerdings gilt das Siegel nur für 1 Jahr und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Je nach Höhe der eingehenden Spenden, können sich diese Kosten auf mehrere tausend Euro belaufen.

Wir möchten Ihre Spenden und Mitgliedsbeiträge jedoch zu einem möglichst hohen Anteil direkt für bedürftige Kinder und Jugendliche einsetzen. Wir setzen die Mitgliedsbeiträge unserer Vereinsmitglieder gewissenhaft für Projekte ein, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Fokus haben. Verein und Stiftung sind durch ihre Satzungen an diesen Zweck gebunden. Zudem fungiert unser Beirat als Kontrollinstanz: In monatlichen Sitzungen wird darüber entschieden, welche Familien und Projekte durch Ihre Beiträge und Spenden finanziell unterstützt werden. Ebenfalls werden wir jährlich von einem Rechnungsprüfer geprüft, der Finanzbericht muss auf unserer Mitgliederversammlung genehmigt werden. Die Buchprüfungen erfolgen durch das Finanzamt Bremen.

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