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Gemeinsam stark für Kinderrechte – Fokus April: Spiel, Freizeit & Erholung

11/04/2023

„Ich habe das Recht auf freie Zeit. Mit dieser Zeit kann ich machen, was ich will.“ – Dies ist die Übersetzung des Kinderbüros Frankfurt von Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention in einer möglichst einfachen Sprache für Kindergartenkinder. Diesen Artikel möchten wir in diesem Monat verstärkt in den Fokus rücken.

Die Broschüre „Kinderrechte leicht erklärt“ für Kindergartenkinder findet ihr unter: https://kinderbuero-frankfurt.de/images/Kinderrechte_pdf/Kinderrechte_Kindergarten_2017.pdf?fbclid=IwAR1ScSBZ7mA5MdYqZNzj216opNdCRCDRr5JO6ZlXIAKrPWQqYyJZvPyNSi4

Wortlaut der UN-Kinderrechtskonvention:

Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. (2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.

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