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Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Gesetzentwurf veröffentlicht

05/11/2024

Am 16.9.2024 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Entwurf für das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) veröffentlicht.

Ziel ist die einheitliche Regelung von Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sollen in der Kinder- und Jugendhilfe zukünftig eine zentrale Anlaufstelle finden.

Bisher ist das Kinder- und Jugendhilferecht laut dem SGB VIII nur für rund 100.000 junge Menschen mit einer seelischen Behinderung zuständig.  Etwa 260.000 Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung erhalten Leistungen aktuell über die Eingliederungshilfe (SGBIX).

Das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) soll am 1.1.2028 in Kraft treten. Als dritter Schritt zur Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.

>> Link zum Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Bildquelle: Adobe Stock | Jürgen Priewe

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