Antrag auf Einzelfallhilfe: Das ändert sich ab sofort

27/09/2026

Unser Verein Aktion Hilfe für Kinder entlastet seit 1998 Familien in akuten Notsituationen und unterstützt Kinder und Jugendliche, um in ihrem Leben konkret etwas zu verändern. Ein Baustein: unsere Einzelfallhilfe.

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Ab sofort gelten neue Regelungen für die Antragsstellung. Im Zuge unserer Neuausrichtung unterstützen wir von nun an ausschließlich Familien, in der Kinder von einer Cerebralparese oder ähnlichen Hirnschädigungen betroffen sind. Eingehende Anträge, die die neuen Voraussetzungen nicht erfüllen, können wir künftig nicht mehr berücksichtigen.

Was ist die Einzelfallhilfe?

Gerade Familien, in denen ein Kind eine Behinderung hat, sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Die Belastungen, auch finanzielle, sind hoch. Aufgrund des oft hohen Pflegebedarfs drohen Erwerbsausfälle. Gleichzeitig kommen zusätzliche Ausgaben hinzu – etwa für Hilfsmittel, Medikamente oder Therapien. Wenn Familien notwendige Anschaffungen oder Leistungen nicht selbst bezahlen können und dadurch die Teilhabe ihres Kindes am gesellschaftlichen Leben gefährdet ist, stehen wir an ihrer Seite. Mit unserer Einzelfallhilfe.

Mit ihr wollen wir ein Zeichen setzen: für eine inklusive Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche mit einer Cerebralparese oder ähnlichen Hirnschädigungen selbstverständlich dazugehören und die Möglichkeit haben, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten.

Ermöglicht wird die Einzelfallhilfe durch die Vereinsbeiträge der Mitglieder von Aktion Hilfe für Kinder e.V..

Antrag stellen

Sie sind daran interessiert, bei uns einen Antrag für die Einzelfallhilfe zu hinterlegen und benötigen noch weitere Informationen, was Sie alles beachten müssen? Zum Antrag auf Einzelfallhilfe

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