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Verfahrenslots*innen in Jugendämtern

05/03/2024

Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur „Inklusiven Lösung“

Am 1.1.2024 ist § 10b SGB VIII in Kraft getreten. Seitdem gibt es in Jugendämtern Verfahrenslots*innen. Verfahrenslots*innen unterstützen junge Menschen mit (drohender) Beeinträchtigung unabhängig. Sie helfen ihnen, die benötigte Hilfe zu bekommen und ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Sie zeigen den jungen Menschen den Weg zu Leistungen der Eingliederungshilfe. Dieser Anspruch besteht bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen.

Verfahrenslots*innen beraten auch Eltern, Verwandte, Betreuer*innen und weitere nahestehende Personen von betroffenen 0 bis 26-jährigen.

Außerdem unterstützen Verfahrenslots*innen Jugendämter dabei, die Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen Schritt für Schritt federführend zu übernehmen.

Weitere Infos finden Hilfesuchende unter deinrecht.verfahrenslotse.org

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