Kinderschutz
Kinderrechte leben
Unser klares Leitziel lautet: Prävention kommt vor Intervention.
Als Kinderhilfsorganisation setzt sich Aktion Hilfe für Kinder neben der Wahrung der UN-Kinderrechtskonvention insbesondere für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor allen Formen von (sexualisierter) Gewalt ein. Wir beziehen uns dabei auf Artikel 19 sowie 34 der UN-Kinderrechtskonvention. Auch Deutschland hat sich verpflichtet, die zehn Grundrechte dieser Konvention umzusetzen. Sie legt wesentliche Standards zum Schutz von Kindern weltweit fest und betont deren Wert und Wohlbefinden. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben, die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung und die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung.
Wir von Aktion Hilfe für Kinder arbeiten mit an der Umsetzung dieser Konvention. Mit unseren Angeboten setzen wir einen besonderen Fokus darauf, dass Kinder und Jugendliche innerhalb unserer Organisation sowie in allen von uns geförderten Projekten bestmöglich geschützt sind. Wir möchten ihnen sichere Räume bieten, in denen sie sich ausprobieren, entfalten und entwickeln können.
Online-Check
Kinderschutz Check-up für Projektförderung
In allen von uns geförderten Projekten muss nachgewiesen werden, dass der Kinderschutz ein fester Bestandteil des Projektkonzepts ist und potenzielle Täter:innen bestmöglich ausgeschlossen werden. Dieser Nachweis erfolgt durch die Erfüllung ausgewählter Kriterien. Zur Unterstützung hat Aktion Hilfe für Kinder einen Kinderschutz-Check-up etabliert, der Interessierten eine Übersicht über mögliche präventive Maßnahmen bietet.
Hier geht’s zum Kinderschutz-Check-up: Jetzt für Kinderschutz spenden
Du brauchst Unterstützung?
Kinder und Jugendliche haben selbst die Möglichkeit, sich bei Unwohlsein, Beschwerden oder auch Wünschen per E-Mail an unsere Fachkraft für Kinderschutz zu wenden. Deine Sorge ist bei uns sicher aufgehoben!
Grundlagensensibilisierung im Bereich Kinderschutz
Schutzkonzept für sichere Räume
Zusätzlich haben wir ein Schutzkonzept erarbeitet, das zum Ziel hat, Kinder und Jugendliche sowohl innerhalb unserer Organisation als auch in unseren Projekten bestmöglich zu schützen und eine klare Haltung gegenüber allen Formen von Gewalt zu vermitteln.
Hierfür wird die Thematik bereits in der Ausschreibung sowie im Vorstellungsgespräch angesprochen. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden haben zudem einen Ehrenkodex unterzeichnet, ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und eine Schutzvereinbarung unterschrieben, die klar definiert, wie sie sich im direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen zu verhalten haben. Darüber hinaus haben alle Mitarbeitenden eine Grundlagensensibilisierung im Bereich Kinderschutz erhalten. Sie sind jederzeit in die Erstellung des Schutzkonzeptes eingebunden und über den aktuellen Stand informiert worden. Die Partizipation der Kinder und Jugendlichen ist uns besonders wichtig, sodass diese bei allen eigenen Projekten stets mitgedacht wird. Die Kinderrechte sollten allen bekannt sein, und wir setzen uns dafür ein, sie weiter zu verbreiten und mit Leben zu füllen.
Ein klarer Interventionsplan dient ebenfalls dem Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, damit im Verdachtsfall schnellstmöglich gehandelt werden kann und die Zielgruppe geschützt ist.
Wenden Sie sich bei Verdacht auf eine akute Kindeswohlgefährdung bitte an den jeweiligen Kinder- und Jugendnotdienst Ihrer Stadt
- Örtlich zuständiges Jugendamt
Die Telefonnummer finden Sie im Internet unter Angabe Ihrer Stadt/Wohnorts. - Telefonseelsorge
Tel.: 0800 1110111 (24h) – Link: Telefonseelsorge - Hilfetelefon sexueller Missbrauch
Tel.: 0800 22 55 530 – Link: Hilfetelefon Missbrauch - Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel.: 08000 116016 – Link: Hilfetelefon - Nummer gegen Kummer Kinder und Jugendliche
Tel.: 116111 – Link: Nummergegenkummer Jugendtelefon - Nummer gegen Kummer Eltern
Tel.: 0800 111 0 550 – Link: Nummergegenkummer Elternberatung