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Gemeinsam stark für Kinderrechte – Fokus Juli: Art. 28 Recht auf Bildung

05/07/2023

Jedes Kind hat das Recht auf Bildung. Dies besagt Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, der – umgeschrieben für Kinder – folgendes beinhaltet:

Alle Kinder haben ein Recht darauf, zu lernen. Alle Kinder auf der Welt sollen mindestens die Grundschule besuchen. Die Grundschule soll kostenlos sein. Alle Länder entwickeln Möglichkeiten, dass Kinder auch danach noch kostenlos in die Schule gehen können und später einen Beruf erlernen können. Die gute Ausbildung von Kindern ist ein wichtiges Ziel und soll in jedem Land gefördert werden. Die Länder sollen sich gegenseitig unterstützen, die Bildung von Kindern auf allen Teilen der Erde zu verbessern. Ein großes Ziel dabei ist, dass alle Menschen auf der Welt lesen und schreiben können.

Quelle: www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-28-recht-auf-bildung I 5.7.2023

Bilder: Adobe Stock – Jacob Lund / WavebreakMediaMicro
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