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Modellprojekt: Wetzlarer Jugendamt lebt Leitidee der „Großen Lösung“

08/03/2024

Das Wetzlarer Jugendamt hat sowohl in Bezug auf Hilfen zur Erziehung (HzE) als auch im Hinblick auf den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erste Grundsteine für die Gleichbehandlung von jungen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gelegt.

Um jungen Menschen mit Beeinträchtigung und ihren Eltern sowie nahestehenden Personen den Weg zu den ihnen zustehenden Leistungen zu erleichtern, übernimmt das StJA Wetzlar bereits seit dem 1.1.2020 die Gewährung und Steuerung der Eingliederungshilfen gemäß SGB IX.

Ziel ist es, die Bedarfe von allen jungen Menschen nach den leistungsorientierten Maßstäben der Kinder- und Jugendhilfe zu bewerten und bei der Bedarfsprüfung generell auch die Bedingungen des Aufwachsens zu beachten.

Die Aufgaben der Fachkräfte im Wetzlarer Jugendamt sind somit sowohl die Prüfung von Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfen als auch die Erfassung der familiären Lebenslage.

Die Eingliederungshilfe wurde den Sozialen Diensten im Jugendamt zugeordnet, was zu der folgenden Aufgabenteilung führte:

Allgemeiner Sozialer Dienst:

> Beratung in eigener Zuständigkeit (§§ 16 ff. SGB VIII),

> Bedarfsprüfung, Gewährung und Steuerung von HzE (§§ 27 ff. SGB VIII),

> Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII),

Hilfe- und Teilhabeplanung (HTP):

> Bedarfsprüfung, Gewährung und Steuerung von Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII,

> Bedarfsprüfung, Gewährung und Steuerung von Eingliederungshilfen gem. SGB IX,

> Mitwirkung beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII.

Mehr Infos unter: Mahmood_JAmt_2022_391.pdf (dijuf.de)

Quellen:

Bild: Adobe Stock | prime1001

Text: Das Jugendamt – Zeitschrift für Jugendhilfe und Familienrecht, Heft 7-8 / 2022, Seite 391 ff 

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